AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Identität
Ferrum Lasercut GmbH
Bruno-Bürgel-Weg 142-144
12439 Berlin
Geschäftsführer: Uwe Glasenapp
Tel.: 030 – 577 97 35 – 0
Fax: 030 – 577 97 35 99
mail@ferrum-lasercut.de
www.ferrum-lasercut.de
Im nachfolgenden „FERRUM“ oder „Verkäufer“ genannt
Hinweis: Soweit in diesem Vertrag personenbezogene Beziehungen in männlicher Form erfolgen, sind sowohl männliche als auch weibliche Personen mit dieser Formulierung angesprochen.
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen vertraglichen Beziehungen, die FERRUM mit dem Kunden eingeht. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden auch bei Kenntnisnahme durch FERRUM nicht Vertragsbestandteil, es sei denn FERRUM stimmt ihrer Geltung bei Vertragsschluss ausdrücklich zu. Die AGB von FERRUM gelten selbst dann, wenn FERRUM die vertragsgegenständlichen Leistungen unter entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden vorbehaltlos ausführt. Entgegenstehende oder hiervon abweichende Bedingungen des Kunden werden durch FERRUM nicht anerkannt. Änderungen, Ergänzungen und mündliche Vereinbarungen durch die Geschäftsführung oder durch Erklärungen anderer Personen werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich durch eine vertretungsberechtigte Person von FERRUM bestätigt werden.
(2) Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB. Verbraucher ist nach § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
(3) Diese AGB gelten darüber hinaus auch gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Unternehmer ist nach § 14 BGB jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(4) Das in diesem Vertrag eingeräumte Widerrufsrecht findet im Rahmen von Geschäftsbeziehungen zwischen dem Makler und Unternehmern nach § 14 BGB keine Anwendung. Auftraggeber, die sich nicht sicher sind, ob sie Verbraucher oder Unternehmer sind, empfehlen wir die fristgerechte Ausübung des Widerrufsrechts. Ergibt die anschließende rechtliche Prüfung, dass der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, gilt Satz 1.
§2 Angebote, Vertragsschluss und Vertragssprache
(1) Die Angebote und/oder Kostenvoranschläge von FERRUM sind stets freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht etwas anderes ergibt.
(2) Mit der Absendung der Bestellung gibt der Kunde ein bindendes Angebot ab. Eine Bestellung kann per E-Mail, Telefax, Telefon oder auf dem Postweg erfolgen. Der Verkäufer ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von vier Wochen anzunehmen. Die Annahme kann entweder in Textform oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden. Andernfalls gilt das Angebot als abgelehnt.
(3) Als Beschaffenheit des Liefergegenstandes gelten nur die Angaben des Verkäufers in der Auftragsbestätigung oder solche Angaben, die in Form einer gesonderten Bestätigung erteilt werden. Warenbeschreibungen, Gewichts- und/oder Mengenangaben, namentlich in Katalogen, Prospekten, im Internet, in Preislisten und Werbungen sind lediglich Richt- bzw. Näherungswerte. Sie stellen keine verbindlichen Beschaffenheitsangaben dar, es sei denn, Angaben zur Beschaffenheit sind durch den Verkäufer ausdrücklich bestätigt worden. Die Eigenschaften von Probe- oder Musterexemplaren werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
(4) Der Verkäufer versichert, alle Angaben zu den angebotenen Produkten (Produktbeschreibungen, Bilder, Preise, etc.) nach bestem Wissen und Gewissen zu erstellen und zu kontrollieren. Der Verkäufer behält sich den Rücktritt vom Vertrag im Falle von offensichtlichen Irrtümern, Bild-, Druck- und/oder Preisfehlern vor.
(5) Der Verkäufer ist berechtigt, seine Leistungen zu verweigern, wenn nach Vertragsschluss bekannt wird, dass der Anspruch auf die Gegenleistung aufgrund mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden, insbesondere einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse, gefährdet ist. Ist der Kunde auch nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Frist nicht bereit, Zug um Zug seine Gegenleistung zu bewirken oder Sicherheit zu leisten, behält sich der Verkäufer den Rücktritt vom Vertrag vor.
(6) Soweit nichts anderes zwischen den Parteien bestimmt ist, behält sich der Verkäufer sämtliche ihm zustehenden Rechte an den zur Verfügung gestellten Unterlagen, insbesondere Designs, Logos, Marken, Urheberrechten, Geschmacksmustern, Gebrauchsmustern, Vorlagen und sonstigen gewerblichen Schutzrechten sowie an Kostenvoranschlägen, vor. Sollte der Auftrag dem Verkäufer nicht erteilt werden, sind sämtliche zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Verlangen des Verkäufers und auf Kosten des Kunden im Original und einschließlich sämtlicher gefertigter Kopien an den Verkäufer zurückzugeben.
(7) Der Vertragstext wird grundsätzlich in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt. Übersetzungen in andere Landessprachen sind, bei Bedarf und auf Wunsch des Kunden, möglich und werden nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung durch den Verkäufer in Auftrag gegeben. Die Kosten der Übersetzung sind durch den Kunden zu tragen. Rechtsverbindlich ist jedoch ausschließlich die deutsche Fassung. Mögliche Schadensersatzansprüche gegen Dritte aufgrund fehlerhafter Übersetzung tritt der Verkäufer bereits jetzt an den Kunden ab.
§3 Preise und Zahlung
(1) Alle Preisangebote und -angaben außerhalb der Auftragsbestätigung sind unverbindlich und können durch den Verkäufer jederzeit abgeändert werden und gelten ab Werk. Die Preise verstehen sich als Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Kosten für Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten sowie Installationsmaterial, Installationsarbeiten und sonstige Spesen werden in der jeweiligen Produktbeschreibung gesondert angegeben..
(2) Alle zur Zahlung fälligen Ansprüche des Verkäufers sind sofort ohne jeden Rechnungsabzug zu zahlen, soweit auf der Rechnung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
§4 Lieferung an Unternehmer
(1) Der Verkäufer nimmt den Versand für den Kunden und auf dessen Risiko und Kosten mit der Sorgfalt eines ordnungsgemäßen Kaufmanns vor. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung auf den Kunden über und/oder wenn sich der Kunde im Annahme- oder Schuldnerverzug befindet, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verkäufer auch die Versendungskosten, die Anfuhr oder Aufstellung übernommen hat.
(2) Verzögert sich auf Wunsch des Kunden oder infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, der Versand, so geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft an auf den Kunden über. Darüber hinaus ist der Verkäufer in diesem Fall berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über die Ware zu verfügen und dem Kunden mit angemessener verlängerter Frist zu beliefern.
(3) Auf Wunsch des Kunden wird der Verkäufer die Ware und/oder die Sendung gegen Diebstahl-, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie gegen sonstige versicherbare Risiken versichern. Sich aus der Versicherung ergebende Ansprüche tritt der Verkäufer Zug-um-Zug gegen Erbringung der vereinbarten Leistung des Kunden und die ggf. noch ausstehende Erstattung der Versicherungsprämie an den Kunden ab.
(4) Gelangt die Ware in einen anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union, so ist der Kunde vor der Versendung zur Mitteilung seines Gewerbezweiges und seiner Umsatzsteuer-identifikationsnummer, über die die Lieferung abzuwickeln ist, verpflichtet. Satz 1 gilt entsprechend bei Einbeziehung weiterer Staaten in die für diese Regelung maßgebenden Vorschriften.
(5) Erfolgen aus durch den Verkäufer nicht zu vertretenden Gründen Lieferungen oder Leistungen der Lieferanten an den Verkäufer nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig oder treten Ereignisse höherer Gewalt ein, insbesondere Streik, oder Aussperrung im Rahmen rechtmäßiger Arbeitskämpfe, Feuer, Wasserschäden, Handelsembargo, Katastrophen, Störungen der Transportwege und andere Fälle höherer Gewalt, auch bei Vorlieferanten, wird der Kunde hierüber unverzüglich informiert. Die sich hieraus ergebenden Liefer- und Leistungsverzögerungen hat der Verkäufer nicht zu vertreten. Dies gilt auch dann, wenn sich der Verkäufer während des Eintritts dieser Umstände im Verzug befindet. Der Verkäufer behält sich vor, die Lieferung um die Dauer der Nichtverfügbarkeit zu verschieben und/oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz zurück zu treten, wenn der vorstehenden Informationspflicht nachgekommen wurde. Im Falle des Rücktritts werden die erbrachten Gegenleistungen des Kunden unverzüglich erstattet.
(5) Teillieferungen sind zulässig, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
§5 Lieferung an Verbraucher
(1) Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die in der Bestellabwicklung des Verkäufers angegebene Lieferanschrift maßgeblich.
(2) Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an den Verkäufer zurück, da eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Kunde sein Widerrufsrecht wirksam ausübt, wenn er den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Verkäufer ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte.
————————————
§6 Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Ferrum Lasercut GmbH
Bruno-Bürgel-Weg 142-144
12439 Berlin
Tel.: 030 – 577 97 35 – 0
Fax: 030 – 577 97 35 99
mail@ferrum-lasercut.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht gemäß §312g Abs.2 Ziff.1 BGB nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
——————– Ende der Widerrufsbelehrung —————–
§7 Eigentumsvorbehalt
(1) Gegenüber Verbrauchern behält sich der Verkäufer bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor.
(2) Der Verkäufer behält sich gegenüber Unternehmern das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag mit dem Kunden vor. Der Kunde hat für eine sichere und sachgemäße Aufbewahrung der im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehenden Gegenstände zu sorgen und sie auf seine Kosten, soweit üblich, gegen Diebstahl, Feuer und sonstige Schäden zu versichern. Soweit Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
(2) Der unternehmerisch handelnde Kunde ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Bis zum Ausgleich der Gesamtforderung aus dem Kaufvertrag tritt der Kunde bereits jetzt alle Forderungen bis zur Höhe von 110% des Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) der Forderungen des Verkäufers an den Verkäufer ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Ver- oder Bearbeitung weiterveräußert worden ist. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Abtretung offenzulegen und die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Abtretung nicht offen zu legen und die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen dem Verkäufer gegenüber aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Gegebenenfalls kann der Verkäufer verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner unverzüglich bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und seinen Schuldnern (Drittschuldnern) die Abtretung mitteilt.
(3) Ist gegenüber Unternehmern der Eigentumsvorbehalt oder die Abtretung nach dem Recht, in dessen Bereich sich die Ware befindet, nicht wirksam, so gilt die dem Eigentumsvorbehalt oder der Abtretung in diesem Bereich entsprechende Sicherheit als vereinbart. Ist hiernach die Mitwirkung des Kunden erforderlich, so hat der Kunde alle Maßnahmen zu treffen, die zur Begründung und Erhaltung solcher Rechte erforderlich sind.
(4) Bei vertragswidrigem Verhalten des unternehmerisch handelnden Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Mit dem Herausgabeverlangen bzgl. des Liefergegenstandes erklärt der Verkäufer gleichzeitig den Rücktritt vom Vertrag. In der Pfändung des Liefergegenstandes durch den Verkäufer liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Der Verwertungserlös (abzüglich angemessener Verwertungskosten) ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden anzurechnen.
(5) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen in oder Zugriffen auf den Liefergegenstand hat der unternehmerisch handelnde Kunde den Verkäufer unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen, schriftlich zu benachrichtigen, damit Klage gemäß § 771 ZPO erhoben werden kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Schaden.
(6) Die Ver- oder Bearbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den unternehmerisch handelnden Kunden wird stets für den Verkäufer vorgenommen. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für den durch den Verkäufer unter Vorbehalt gelieferten Gegenstand.
Wird der Liefergegenstand mit anderen, nicht unter dem Eigentumsvorbehalt des Verkäufers stehenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an den neuen Gegenständen im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so ist mit dem Kunden vereinbart, dass dieser dem Verkäufer anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für den Verkäufer.
§8 Gewährleistung und Haftung
(1) Mängelansprüche des unternehmerisch handelnden Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, steht dem Verkäufer gegenüber dem unternehmerisch handelnden Kunden die Art der Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder Lieferung einer neuen mangelfreien Sache frei. Sollte die Nacherfüllung mehr als zweimal fehlschlagen, so ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Erweist sich eine Mängelrüge des Kunden als unberechtigt, so ist dieser verpflichtet, die im Rahmen der vermeintlichen Mängelbeseitigung angefallenen nachgewiesenen Aufwendungen zu ersetzen.
(4) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei neuen Leistungsgegenständen für Kunden, die als Verbraucher handeln, zwei Jahre ab Ablieferung der Ware an den Kunden und für unternehmerisch handelnden Kunden ein Jahr ab Gefahrübergang. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr für Verbraucher und sechs Monate für Unternehmer ab Ablieferung der Ware. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB bleiben von dieser Regelung unberührt.
(5) Mängelhaftungsfälle sind unmittelbar mit dem Verkäufer abzuwickeln. Verhandlungen mit unabhängigen Vertretern, die nicht unmittelbar von dem Verkäufer beschäftigt sind, stellen keine Verhandlungen im Sinne des § 203 Abs. 1 BGB dar.
(6) Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter des Verkäufers oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit den Verkäufer keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Verletzung von Nebenleistungspflichten.
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und anderen zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
(7) Im Falle eines durch den Verkäufer zu vertretenden Lieferverzuges haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen, wobei Verzugsschäden nur bis zur Höhe des vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schadens ersetzt werden, wenn der Verkäufer oder einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.
(8) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
§9 Schlussbestimmungen
(1) Ergänzungen oder Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, für Leistungen sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten, der Sitz des Verkäufers. Bei Endverbrauchern sind Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des Käufers. Hat der private Endverbraucher keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union, so ist der Gerichtsstand am Sitz des Verkäufers. Im Verkehr mit Endverbrauchern innerhalb der Europäischen Union kann auch das Recht am Wohnsitz des Endverbrauchers anwendbar sein, sofern es sich zwingend um verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.
(3) Für Verbraucher und für sonstige Personen mit gewöhnlichem Sitz oder Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem Staat, der weder der EU noch dem EWR angehört, findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie des deutschen Verbraucherschutzrechts Anwendung. Unabhängig von dieser Rechtswahl gilt für Verbraucher innerhalb der EU stets auch das zwingende Verbraucherschutzrecht des Staates, in dem sie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
(4) Soweit eine oder mehrere der Klauseln dieses Vertrages unwirksam sind oder im Laufe der Zeit werden sollten, bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Klauseln treten die gesetzlichen Regelungen. Die gesetzlichen Regelungen gelten auch im Falle einer Regelungslücke.
§10 Alternative Streitbeilegung
(1) Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
(2) Der Verkäufer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
Stand: September 2023